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Befall im öffentlichen Raum: wer ist zuständig?

6. Juli 2026

Befall im öffentlichen Raum: wer ist zuständig?

Wer im öffentlichen Raum zuständig ist

Wenn Du im Park, am Straßenrand oder auf einem Spielplatz Eichenprozessionsspinner entdeckst, ist oft nicht auf den ersten Blick klar, wer zuständig ist. Grundsätzlich liegt die Verantwortung bei dem Träger der Fläche, also zum Beispiel bei der Kommune, dem Landkreis, dem Land, der Bahn, einer Straßenbauverwaltung oder einem privaten Eigentümer. Bei öffentlichen Wegen, Grünanlagen und Schulhöfen ist meist die zuständige Gemeinde oder Stadt der erste Ansprechpartner. Auf Verkehrsflächen kann auch die Straßenmeisterei oder ein anderer öffentlicher Betreiber verantwortlich sein.

Wichtig ist: Du musst den Befall nicht selbst beseitigen. Die Raupen wandern in Prozession an Eichen, und ihre Brennhaare enthalten Thaumetopoein, das Haut, Augen und Atemwege reizen kann. Besonders im öffentlichen Raum gilt deshalb, Abstand zu halten und die Stelle zu melden. Wenn Du unsicher bist, ob es sich überhaupt um den Eichenprozessionsspinner handelt, hilft Dir die Übersicht zum Erkennen.

So meldest Du den Befall richtig

Eine gute Meldung spart Zeit und hilft der Behörde bei der schnellen Einordnung. Gib möglichst genaue Angaben zum Standort, etwa Straße, Hausnummer, Parkeingang, Spielplatz, Radweg oder Kilometerangabe. Beschreibe, wo die Raupen oder Nester sitzen, zum Beispiel an einzelnen Eichen am Wegesrand, in einer Baumreihe oder an einer Schulhofecke. Wenn Du Fotos machen kannst, dann nur aus sicherer Entfernung und ohne den Bereich zu betreten.

Viele Kommunen bieten ein Online-Formular oder eine zentrale Meldestelle an. Mancherorts ist auch der Bürgerservice zuständig. Bei akuter Gefahr, etwa wenn Menschen oder Hunde direkt an den befallenen Baum herankommen könnten, solltest Du die Meldung als dringlich kennzeichnen. Eine passende Anlaufstelle findest Du häufig über die Seite Melden. Dort werden Befälle oft an die richtige Stelle weitergeleitet.

  • Ort so genau wie möglich angeben
  • Fotos nur aus sicherer Distanz machen
  • Bei stark frequentierten Bereichen auf die Dringlichkeit hinweisen
  • Kontakt zur Kommune, Straßenmeisterei oder Flächeneigentümerin suchen

Welche Stellen in welcher Situation gefragt sind

Je nach Standort kann die Zuständigkeit wechseln. Auf öffentlichen Spielplätzen, in Parks oder an Schulen sind meist Stadt oder Gemeinde verantwortlich. Entlang von Bundes, Landes oder Kreisstraßen kann die jeweilige Straßenbaulast zuständig sein. Im Bereich von Bahnanlagen, Bahntrassen oder Haltepunkten ist der Betreiber des Geländes Ansprechpartner. Auf Privatgrundstücken liegt die Pflicht grundsätzlich bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer.

Wenn Du den Befall an einer stark frequentierten Stelle bemerkst, etwa an einem Schulweg, an einer Bushaltestelle oder an einem beliebten Spazierweg, ist schnelles Handeln besonders wichtig. Die Brennhaare können auch nach dem Verlassen der Raupen und sogar in alten Nestern noch lange gefährlich bleiben. Daher sollten betroffene Bereiche nicht betreten, nicht abgesaugt und nicht mit Besen oder Hochdruckreiniger selbst bearbeitet werden. Mehr zur fachgerechten Vorgehensweise liest Du unter Bekämpfung.

Was Du bis zur Entfernung tun solltest

Bis sich die zuständige Stelle kümmert, gilt Abstand halten. Kinder sollten nicht unter befallenen Eichen spielen, und Hunde sollten dort nicht schnüffeln oder an herabfallendem Material lecken. Wenn Du mit dem Hund unterwegs bist, weiche auf einen anderen Weg aus. Berühre die Nester nicht, auch nicht mit Handschuhen oder Astschere. Die feinen Brennhaare können sich lösen und auf Kleidung oder Fell haften bleiben.

Falls bereits Beschwerden aufgetreten sind, etwa Juckreiz, Rötungen, tränende Augen, Husten oder Atembeschwerden, suche medizinischen Rat bei Arzt oder Apotheke. Eine sichere Selbstbehandlung gibt es nicht. Was bei einer Reaktion zu beachten ist, findest Du auch in der Übersicht zu Gefahr und Symptomen. Für die Meldung selbst ist es hilfreich, wenn Du Ort, Datum und mögliche Nutzung des Bereichs notierst, zum Beispiel Spielplatz, Liegewiese oder Gehweg.

Warum alte Nester weiter ein Risiko bleiben

Ein häufiger Irrtum ist, dass der Befall nur während der aktiven Raupenzeit gefährlich sei. Tatsächlich können alte Gespinstnester mit Häutungsresten und Brennhaaren jahrelang ein Risiko darstellen. Selbst wenn keine Raupen mehr sichtbar sind, können noch reizende Partikel vorhanden sein. Das ist besonders an trockenen, windigen Tagen problematisch, weil Haare aufgewirbelt und weitergetragen werden können.

Deshalb sollten auch vermeintlich leere Nester nicht angefasst werden. Für die fachgerechte Entfernung braucht es geschultes Personal und geeignete Schutzmaßnahmen. Wenn Du an einem öffentlichen Ort wiederholt Befall bemerkst, kannst Du das auch mehrfach melden. So lässt sich nachvollziehen, ob der Standort regelmäßig kontrolliert oder vorbeugend behandelt werden muss. Auf der Startseite / findest Du weitere grundlegende Informationen rund um den Eichenprozessionsspinner.

Häufige Fragen

Wer ist bei Befall auf einem öffentlichen Spielplatz zuständig?

In der Regel ist die Kommune oder der jeweilige Betreiber der Fläche zuständig. Melde den Befall an die Stadt, Gemeinde oder den zuständigen Bürgerservice und betrete den Bereich nicht.

Kann ich den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen?

Davon ist abzuraten. Die Brennhaare enthalten Thaumetopoein und können starke Reizungen auslösen. Die Entfernung sollte nur durch Fachpersonal mit Schutzmaßnahmen erfolgen.

Was mache ich, wenn mein Kind oder mein Hund Kontakt hatte?

Entferne mögliche Haare vorsichtig, wechsle Kleidung und vermeide weiteres Reiben. Bei Beschwerden wie Hautreaktionen, Augenreizungen oder Atemproblemen solltest Du Arzt oder Apotheke kontaktieren.

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