Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Absaugen, thermische und biologische Verfahren, und wann Fachbetrieb oder Kommune zuständig sind

Ein Befall mit dem Eichenprozessionsspinner gehört wegen der Brennhaare in fachkundige Hände. Selbst Hand anlegen ist gefährlich und oft auch wenig wirksam. Welches Verfahren passt und wer zuständig ist, hängt davon ab, wo der Baum steht.

Bitte nicht selbst entfernen: Kein Abflammen, kein Hochdruckreiniger, kein Laubsauger und kein Abschlagen. Dabei werden die Brennhaare massenhaft aufgewirbelt und das Risiko steigt stark. Auch das Vorjahresnest ist noch gefährlich.

Fachgerechte Verfahren

Nach dem Entfernen sollten Nestreste und Material fachgerecht entsorgt werden. Bei starkem Befall wird der Bereich oft zusätzlich für einige Zeit abgesperrt.

Wer ist zuständig?

Was kostet die Entfernung?

Die Kosten hängen von Aufwand, Höhe und Erreichbarkeit ab. Für einen einzelnen Baum auf privatem Grund liegen sie in der Praxis oft im Bereich von rund 100 bis mehreren hundert Euro, bei schwer erreichbaren Nestern oder mehreren Bäumen entsprechend höher. Hol dir am besten mehrere Angebote ein. Auf öffentlichem Grund trägt die Kommune die Kosten.

An wen melden?

Für die schnelle Bearbeitung ist die Meldung an die zuständige Stelle entscheidend:

Schutz bei unvermeidbarem Kontakt

Lässt sich Nähe nicht vermeiden, etwa im Garten, schützen geschlossene, glatte Kleidung, Handschuhe, Kopfbedeckung und eine eng anliegende Schutzbrille. Atemschutz reduziert das Einatmen der Haare. Kleidung danach getrennt und heiß waschen. Die eigentliche Entfernung bleibt aber Aufgabe von Fachleuten.

Häufige Fragen

Darf ich das Nest selbst absaugen oder abflammen?

Davon ist dringend abzuraten. Beim Aufwirbeln gelangen massenhaft Brennhaare in die Luft. Absaugen ist nur mit Spezialgerät, Filter und Schutzausrüstung sinnvoll, das übernehmen Fachbetriebe.

Wann ist der beste Zeitpunkt zur Bekämpfung?

Vorbeugende biologische Mittel wirken nur früh im Larvenstadium im April bis Anfang Mai. Bei bereits sichtbaren Nestern mit Brennhaaren ist nur noch die mechanische Entfernung durch Fachleute sinnvoll.

Muss ein befallener Baum gefällt werden?

In der Regel nicht. Meist reicht das Entfernen der Nester. Eine Fällung ist nur bei stark geschädigten oder gefährlichen Bäumen ein Thema und liegt im Ermessen der zuständigen Stelle.

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